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   VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17   

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VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17 (https://dejure.org/2017,5142)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.03.2017 - 3 L 321/17 (https://dejure.org/2017,5142)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. März 2017 - 3 L 321/17 (https://dejure.org/2017,5142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch keine Teilnahme des Spitzenkandidaten der Piratenpartei an der "Elefantenrunde" des SR

  • epd.de (Pressemeldung)

    Piraten scheitern mit Eilantrag zur Teilnahme an SR-Elefantenrunde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben grundsätzlich auch bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 -) Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien hängt eng mit den Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zusammen, die ihre Prägung durch das Demokratieprinzip erfahren.

    Dieses greift nicht nur bei der Verteilung von Sendezeiten für Wahlwerbesendungen(vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.1991 - 7 C 13/90 -, BVerwGE 87, 270; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24.02.1983 - 2 BvR 323/83 -, BVerfGE 63, 251 m.w.N.) oder Standorten für Wahlplakate(vgl. VG München, Beschluss vom 26.05.2006 - M 22 E 06.1484 -, BayVBl 2007, 732), sondern auch bei der Berücksichtigung in konzeptionell vorgeprägten Veranstaltungen wie redaktionell gestalteten Sendungen(vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2003 - 1 B 201/03 -, NVwZ-RR 2003, 651; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 -, NJW 2002, 3417; Nds. OVG, Beschluss vom 08.03.1994 - 10 M 1470/94 -, NVwZ 1994, 586 f.; VG Köln, Beschluss vom 13.09.2005 - 6 L 1479/05 - VG Weimar, Beschluss vom 09.09.1999 - 2 E 2871/99.We -, juris) oder auch moderierten Podiumsdiskussionen(vgl.VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2011 - 9 S 499/11 -, juris.).

    Eine Pflicht, den Gleichheitssatz strikt oder formal zu beachten, besteht insoweit nicht.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - m.w.N., bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).

    Ist das nicht der Fall, kann - je nach den Gesamtumständen - auch ein Anspruch auf Teilnahme an einer konkreten Sendung bestehen.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - m.w.N., bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).

    Entscheidend für eine - angesichts der Vielzahl der regelmäßig zu einer Wahl zugelassenen und antretenden Parteien schon aus Gründen der Praktikabilität notwendigen - Auswahl ist deren Bedeutung.(vgl. OVG Nordrh.- Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - m.w.N.).

    Bei der in Rede stehenden Sendung handelt es sich um eine redaktionell gestaltete, vom Antragsgegner verantwortete Sendung, die trotz einer von ihr möglicherweise ausgehenden Werbewirkung nicht als Wahlwerbesendung qualifiziert werden kann und schon deshalb nicht dem in PartG § 5 Abs. 1 Satz 1 verwendeten Begriff der öffentlichen Leistung unterfällt.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N.; vorausgehend OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002, - 8 B 1444/02 -, beide juris).

  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Eine Pflicht, den Gleichheitssatz strikt oder formal zu beachten, besteht insoweit nicht.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - m.w.N., bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).

    Ist das nicht der Fall, kann - je nach den Gesamtumständen - auch ein Anspruch auf Teilnahme an einer konkreten Sendung bestehen.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - m.w.N., bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).

    Bei der in Rede stehenden Sendung handelt es sich um eine redaktionell gestaltete, vom Antragsgegner verantwortete Sendung, die trotz einer von ihr möglicherweise ausgehenden Werbewirkung nicht als Wahlwerbesendung qualifiziert werden kann und schon deshalb nicht dem in PartG § 5 Abs. 1 Satz 1 verwendeten Begriff der öffentlichen Leistung unterfällt.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N.; vorausgehend OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002, - 8 B 1444/02 -, beide juris).

    Der Antragsgegner hat darüber hinaus durch Vorlage seiner "Konzeption 'Landtagswahl 2017' Stand 01. März 2017" detailliert dargelegt, dass und auf welche Weise er auch den zu der "Elefantenrunde" nicht eingeladenen Wahlbewerbern auf andere Weise in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie über seine Internetpräsenz weitere Publizität verschaffen wird, wodurch er ebenfalls dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit hinreichend Rechnung trägt(vgl. zu diesem Kriterium: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, m.w.N., juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11

    Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise auch für die Bewertung tatsächlichen Handelns der öffentlichen Gewalt(vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2011 - 9 S 499/11 -, juris).

    Dieses greift nicht nur bei der Verteilung von Sendezeiten für Wahlwerbesendungen(vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.1991 - 7 C 13/90 -, BVerwGE 87, 270; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24.02.1983 - 2 BvR 323/83 -, BVerfGE 63, 251 m.w.N.) oder Standorten für Wahlplakate(vgl. VG München, Beschluss vom 26.05.2006 - M 22 E 06.1484 -, BayVBl 2007, 732), sondern auch bei der Berücksichtigung in konzeptionell vorgeprägten Veranstaltungen wie redaktionell gestalteten Sendungen(vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2003 - 1 B 201/03 -, NVwZ-RR 2003, 651; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 -, NJW 2002, 3417; Nds. OVG, Beschluss vom 08.03.1994 - 10 M 1470/94 -, NVwZ 1994, 586 f.; VG Köln, Beschluss vom 13.09.2005 - 6 L 1479/05 - VG Weimar, Beschluss vom 09.09.1999 - 2 E 2871/99.We -, juris) oder auch moderierten Podiumsdiskussionen(vgl.VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2011 - 9 S 499/11 -, juris.).

    Die ebenfalls vom Antragsteller zitierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2011 - 9 S 499/11 -, juris) betrifft ebenfalls einen anderen Sachverhalt, da es hier um die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion in einer Schule ging.

  • VG Weimar, 09.09.1999 - 2 E 2871/99

    Zum Anspruch einer politischen Partei auf Beteiligung an redaktionellen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Dieses greift nicht nur bei der Verteilung von Sendezeiten für Wahlwerbesendungen(vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.1991 - 7 C 13/90 -, BVerwGE 87, 270; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24.02.1983 - 2 BvR 323/83 -, BVerfGE 63, 251 m.w.N.) oder Standorten für Wahlplakate(vgl. VG München, Beschluss vom 26.05.2006 - M 22 E 06.1484 -, BayVBl 2007, 732), sondern auch bei der Berücksichtigung in konzeptionell vorgeprägten Veranstaltungen wie redaktionell gestalteten Sendungen(vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2003 - 1 B 201/03 -, NVwZ-RR 2003, 651; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 -, NJW 2002, 3417; Nds. OVG, Beschluss vom 08.03.1994 - 10 M 1470/94 -, NVwZ 1994, 586 f.; VG Köln, Beschluss vom 13.09.2005 - 6 L 1479/05 - VG Weimar, Beschluss vom 09.09.1999 - 2 E 2871/99.We -, juris) oder auch moderierten Podiumsdiskussionen(vgl.VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2011 - 9 S 499/11 -, juris.).

    Neben den bei vorangegangenen Wahlen erzielten Ergebnissen ist für die Bewertung der Bedeutung auch maßgeblich, welche realistischen Chancen die Partei bei der bevorstehenden Wahl hat.(u.a. VG Weimar, Beschlüsse vom 08.09.1999 - 2 E 2860/99.We - und 09.09.1999 - 2 E 2871/99.We -, beide juris) Im konkreten Fall trägt das vom Antragsgegner gewählte Konzept gerade auch bezogen auf den Antragsteller dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit Rechnung, weil es die aktuelle Situation der Wahlbewerber berücksichtigt und der zurückgegangenen Bedeutung des Antragstellers Rechnung trägt.

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist(vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17.06.2004 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 111, 54 [105]).

    Insgesamt darf der Willensbildungsprozess des Volkes nicht durch staatliche Intervention verzerrt werden(vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2004 a.a.O.), denn der im Mehrparteiensystem angelegte politische Wettbewerb soll Unterschiede hervorbringen - je nach Zuspruch der Bürger.

  • BVerwG, 08.11.1972 - VII B 28.72

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Entscheidung über

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Die Rundfunkfreiheit schützt danach auch das Recht der Rundfunkanstalt, die Teilnehmer an einer wahlbezogenen Diskussion nach Ermessen selbst zu bestimmen.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990, - 1 BvR 559/90 - BVerwG, Beschluss vom 8.11.1972, - VII B 28.72 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.1996 - 10 S 2866/96 -, alle juris).

    Sie sind in der Weise einander zuzuordnen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Auswahl des Teilnehmerkreises auch bei redaktionellen Sendungen über das Willkürverbot hinaus,(so noch BVerwG, Beschluss vom 08.11.1972, - VII B 28.72 -, juris) zusätzlich Beschränkungen durch das sog. Prinzip der abgestuften Chancengleichheit unterliegen.(Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30.5.1962 - 2 BvR 158/62 -, BVerfGE 14, 121).

  • OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 1 B 271/04

    Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des OVG Brandenburg(OVG Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2004 - 1 B 271/04 -, juris) gebietet keine andere Betrachtung, denn der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt unterscheidet sich entscheidungserheblich von dem vorliegenden, weil es dort um die Verteilung von Sendezeiten von Wahlwerbesendungen durch eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt und nicht um eine von der Rundfunkanstalt redaktionell gestaltete Sendung ging.
  • VG Weimar, 08.09.1999 - 2 E 2860/99

    Zum Anspruch einer politischen Partei auf Beteiligung an redaktionellen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Neben den bei vorangegangenen Wahlen erzielten Ergebnissen ist für die Bewertung der Bedeutung auch maßgeblich, welche realistischen Chancen die Partei bei der bevorstehenden Wahl hat.(u.a. VG Weimar, Beschlüsse vom 08.09.1999 - 2 E 2860/99.We - und 09.09.1999 - 2 E 2871/99.We -, beide juris) Im konkreten Fall trägt das vom Antragsgegner gewählte Konzept gerade auch bezogen auf den Antragsteller dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit Rechnung, weil es die aktuelle Situation der Wahlbewerber berücksichtigt und der zurückgegangenen Bedeutung des Antragstellers Rechnung trägt.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung und erfüllen eine integrierende Funktion für das Staatsganze.(BVerfG, Beschluss vom 27.7.1971 - 2 BvF 1/68 - und - 2 BvR 702/68 -, BVerfGE 31, 314; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, - 25 CE 90.2929 -, NVwZ 1991, 581).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
    Rundfunkfreiheit bedeutet in ihrem Kern Programmfreiheit im Sinne eines Verbots nicht nur staatlicher, sondern jeder fremden Einflussnahme auf Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung der Programme.(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.1.1982 - 1 BvR 848/77 u.a. -, BVerfGE 59, 231, und vom 20.2.1998 - 1 BvR 661/94 -, BVerfGE 97, 298.).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02

    Drei-Länder-Quorum

  • BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen

  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

  • VG München, 26.05.2006 - M 22 E 06.1484

    Plakatwerbung für Bürgermeisterwahl: Beschränkung auf gemeindliche

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 C 13.90

    Wahlwerbung - Zuteilung von Sendezeit - Neutralitätsgebot - Verzicht auf

  • OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 B 201/03

    Wahlsendung vor einer Landtagswahl, Chancengleichheit der Parteien - Wahlsendung;

  • BVerfG, 24.02.1983 - 2 BvR 323/83

    Wahlwerbezeiten in Hörfunk und Fernsehen - Landtagswahl Rheinland-Pfalz 1983

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 10 S 2866/96

    Teilnahme von politischen Parteien an Fernsehdiskussion - Chancengleichheit im

  • VG Köln, 13.09.2005 - 6 L 1479/05

    "Wahlcheck 2005" in der ARD ohne NPD

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1994 - 10 M 1470/94

    Teilnahme der "Republikaner" an "Wahlhearing"; Landtagswahl; NDR; Partei,

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